Recht und Gesetz | Versicherung | Ordnung
Recht und Gesetz
Der Betrieb von Drohnen wird in der seit 31.12.2020 gĂĽltigen EU-Drohnenverordnung geregelt.
Zwei Mitarbeiter verfĂĽgen, nach erfolgreich abgelegter PrĂĽfung, ĂĽber den nunmehr vorgeschriebenen EU-Kompetenznachweis A1/A3 fĂĽr Fernpiloten. Ebenfalls sind wir als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registriert.
Vor der Durchführung eines Auftrages sind gegebenenfalls Genehmigungen einzuholen. Hierfür muss ein Zeitraum von drei Tagen bis zu zwei Wochen eingeplant werden. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Behörden und erstatten die für einen Flug notwendigen ordnungsbehördlichen Einsatzanzeigen bei den betroffenen Gemeinden, sorgen bei Bedarf für Straßensperrungen und holen gegebenenfalls eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung ein.
Die Maximalflughöhe ist mit 120 Metern über Grund gesetzlich vorgeschrieben. Das Überfliegen von
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- bebauten WohngrundstĂĽcken
- naturschutzrechtlichen Schutzgebieten
- BundesfernstraĂźen, BundeswasserstraĂźen und Bahnanlagen
- Menschenansammlungen
- Krankenhäusern, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Polizei oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- Militär- und sicherheitsrelevanten Anlagen
- Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des MaĂźregelvollzugs
- Flughäfen, Industrieanlagen, Kraftwerken und Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung
ist nur im Auftrag oder mit Genehmigung der Berechtigten bzw. mit vorgeschriebenem Sicherheitsabstand gestattet. Starts und Landungen dĂĽrfen nur mit Zustimmung des jeweiligen GrundstĂĽckseigentĂĽmers bzw. VerfĂĽgungsberechtigten durchgefĂĽhrt werden.
Das An- oder Überfliegen von Personen sowie der Einsatz einer Drohne zu Spionagezwecken und das Eindringen in den Bereich der privaten Lebensgestaltung sind gänzlich nicht gestattet. Der Flug darf nur nach Sichtflugregeln (VFR) erfolgen.
Wie man sieht, ist der gewerbliche Einsatz von Videodrohnen strengen Regeln unterworfen. Das zum Teil anarchische und ungesetzliche Gebaren privater Drohnenbesitzer ist im gewerblichen Einsatzbereich (glĂĽcklicherweise) nicht ĂĽblich!
Versicherung
Zu Ihrer Sicherheit haben wir eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von 3.000.000,00 Euro abgeschlossen, die weit über den im Luftverkehrsgesetz vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht.
Qualität und Ordnung
Nach Einführung eines umfangreichen Qualitätsmanagements wurde das Ingenieurbüro im Jahr 2003 für den Bereich der Sachverständigentätigkeit mit dem Qualitätssiegel nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Die eingeführten Qualitätsstandards werden selbstverständlich auch für den Geschäftsbereich des Industriefluges angewendet. Garant für ein gleichbleibend hohes Niveau der Bearbeitungsqualität und Kundenzufriedenheit ist eine stetige Prozessanalyse und Controlling.
Daten- und Kundenschutz sind für uns selbstverständlich – taktvolles, unaufgeregtes und sicheres Auftreten ist Grundlage unserer Arbeit.